Ab dem 50. Lebensjahr sind Inhaber des sogenannten LKW-Führerscheins (Klasse 2 bzw. nach neuerer Bezeichnung CE) verpflichtet diesen alle 5 Jahre verlängern zu lassen. Hierzu gehört eine ärztliche Untersuchung, die sie bei uns durchführen lassen können.
Hinweise
IGeL: Hierbei handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistungen. In welchen Fällen Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden können bitten wir im persönlichen Gespräch zu klären.