Kraftfahrtauglichkeits-Untersuchungen (LKW)

Kraftfahrtauglichkeits-Untersuchungen (LKW)

Ein LKW-Fahrer sitzt in seinem LKW und lächelt fahrbereit

Ab dem 50. Lebensjahr sind Inhaber des sogenannten LKW-Führerscheins (Klasse 2 bzw. nach neuerer Bezeichnung CE) verpflichtet diesen alle 5 Jahre verlängern zu lassen. Hierzu gehört eine ärztliche Untersuchung, die sie bei uns durchführen lassen können.

Hinweise

IGeL: Hierbei handelt es sich um eine individuelle Gesundheitsleistungen. In welchen Fällen Kosten durch die Krankenkassen übernommen werden können bitten wir im persönlichen Gespräch zu klären.



Gemeinschaftspraxis Leichlingen-Witzhelden
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